Bestattungsvorsorge
Finanzielle Absicherung
Damit Ihre Angehörigen später nichts vorstrecken müssen: die drei Wege der Absicherung im ehrlichen Vergleich.
Warum die Finanzierung getrennt geregelt wird
Eine Bestattungsverfügung hält fest, was geschehen soll. Die finanzielle Absicherung regelt, womit es bezahlt wird. Beides gehört zusammen: Ohne Absicherung müssen Angehörige die Kosten zunächst aus eigener Tasche vorstrecken und später aus dem Nachlass zurückholen.
Drei Wege der Absicherung
1. Treuhandvertrag – unser Standard
Sie hinterlegen den vereinbarten Betrag bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG. Das Geld ist zweckgebunden, insolvenzsicher angelegt und wird erst im Bestattungsfall an uns ausgezahlt. Vorteil: Der Betrag gilt in angemessener Höhe als Schonvermögen und ist damit vor einer Anrechnung auf Sozialleistungen geschützt.
2. Sterbegeldversicherung
Sie zahlen monatliche Beiträge an eine Versicherung, die im Todesfall eine feste Summe auszahlt. Sinnvoll, wenn kein größerer Betrag auf einmal verfügbar ist. Achten Sie auf Wartezeiten und darauf, wie hoch die Summe im Verhältnis zu den eingezahlten Beiträgen ausfällt.
3. Eigenes Sparkonto
Möglich, aber mit zwei Nachteilen: Das Guthaben zählt als anrechenbares Vermögen und ist im Todesfall zunächst gesperrt, bis der Erbschein vorliegt. Genau dann, wenn das Geld gebraucht wird, kommt niemand daran.
Die Unterschiede auf einen Blick
| Kriterium | Treuhand | Sterbegeldversicherung | Sparkonto |
|---|---|---|---|
| Einzahlung | Einmalig oder in Raten | Monatliche Beiträge | Frei |
| Zweckgebunden | Ja | Ja | Nein |
| Schonvermögen | In angemessener Höhe ja | Ja | Nein |
| Sofort verfügbar | Ja | Nach Prüfung | Erst mit Erbschein |
Welche Summe ist sinnvoll?
Das hängt von der gewünschten Bestattungsart ab. Wir erstellen Ihnen eine konkrete Aufstellung Ihrer Wünsche, damit Sie genau wissen, welcher Betrag hinterlegt werden sollte. Eine erste Orientierung gibt der Ratgeber zu den Bestattungskosten.
Gibt es noch staatliches Sterbegeld?
Nein. Das Sterbegeld der gesetzlichen Krankenkassen wurde 2004 abgeschafft. Es gibt einzelne Ausnahmen, etwa bei Berufsgenossenschaften nach einem Arbeitsunfall, bei manchen Beamtenverhältnissen oder aus Tarifverträgen. Wir prüfen mit Ihnen, ob in Ihrem Fall ein Anspruch besteht.
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