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Büroarbeitsplatz bei Han & Sohn Bestattungen

Ratgeber

Vorsorge im Krankheitsfall

Wer entscheidet, wenn Sie es nicht mehr können? Ohne Vollmacht nicht automatisch Ihr Partner oder Ihre Kinder.

Ein häufiges Missverständnis: Ehepartner und Kinder dürfen nicht automatisch für einander entscheiden. Ohne Vollmacht bestellt das Betreuungsgericht einen Betreuer – im Zweifel eine fremde Person.

Drei Dokumente, drei Aufgaben

Dokument Regelt Gilt wann
Patientenverfügung Was medizinisch geschehen soll Wenn Sie sich nicht mehr äußern können
Vorsorgevollmacht Wer für Sie entscheidet Sofort, wenn Sie es nicht mehr selbst können
Betreuungsverfügung Wen das Gericht als Betreuer bestellen soll Nur, wenn keine Vollmacht vorliegt

Am wirksamsten sind Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht zusammen: Die Verfügung sagt, was Sie wollen, die Vollmacht sorgt dafür, dass jemand es durchsetzen kann.

Patientenverfügung

Hier legen Sie fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie in bestimmten Situationen wünschen und welche nicht – zum Beispiel künstliche Ernährung, Beatmung oder Wiederbelebung.

Entscheidend ist die Konkretheit. Der Bundesgerichtshof hat mehrfach entschieden, dass allgemeine Formulierungen wie „keine lebensverlängernden Maßnahmen“ nicht ausreichen. Nennen Sie konkrete Situationen und konkrete Maßnahmen.

  • Schriftform genügt, eine notarielle Beurkundung ist nicht nötig
  • Sprechen Sie sie mit Ihrem Hausarzt durch – das erhöht die Belastbarkeit deutlich
  • Überprüfen Sie sie alle zwei bis drei Jahre und unterschreiben Sie erneut mit Datum
  • Hinterlegen Sie eine Kopie da, wo sie im Notfall gefunden wird, und geben Sie eine an die bevollmächtigte Person

Das Bundesministerium der Justiz stellt kostenlose Textbausteine bereit. Sie sind eine gute Grundlage – kopieren Sie sie aber nicht ungeprüft, sondern streichen und ergänzen Sie.

Vorsorgevollmacht

Damit bestimmen Sie eine oder mehrere Personen, die für Sie handeln dürfen. Regeln Sie klar, welche Bereiche gelten sollen:

  • Gesundheitssorge – Gespräche mit Ärzten, Einsicht in Unterlagen, Entscheidung über Behandlungen
  • Aufenthaltsbestimmung – auch für die Frage einer Unterbringung im Pflegeheim
  • Vermögenssorge – Konten, Verträge, Rechnungen
  • Behörden und Post
  • Wohnungsangelegenheiten – Miete, Kündigung, Übergabe

Für Banken verlangen viele Institute eine eigene Vollmacht auf ihrem Formular. Erledigen Sie das zusätzlich, sonst hilft die schönste Vorsorgevollmacht nicht am Bankschalter. Für Grundstücksgeschäfte und für weitreichende Gesundheitsentscheidungen ist eine notarielle Beurkundung sinnvoll oder erforderlich.

Sie können die Vollmacht im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren lassen. Betreuungsgerichte prüfen dort, ob eine Vollmacht existiert – das verhindert die Bestellung eines fremden Betreuers.

Betreuungsverfügung

Wenn Sie niemandem eine so weitreichende Vollmacht geben möchten, ist die Betreuungsverfügung der Mittelweg: Sie schlagen dem Gericht eine Person vor, die als Betreuer bestellt werden soll – und können auch benennen, wen Sie ausdrücklich nicht möchten. Das Gericht ist an den Vorschlag in der Regel gebunden, behält aber die Kontrolle.

Was noch dazugehört

  • Organspendeausweis – nimmt Angehörigen im Ernstfall eine schwere Entscheidung ab
  • Notfallmappe mit Medikamentenplan, Diagnosen, Kontakten und Kopien der Dokumente
  • Vollmacht über den Tod hinaus für die Bank, damit nach dem Tod Zahlungen möglich bleiben – mehr dazu unter Erben & vererben
  • Zugänge zum digitalen Nachlass
  • Bestattungsvorsorge – damit auch der letzte Punkt geregelt ist und niemand raten muss

Wo aufbewahren?

Nicht im Bankschließfach – da kommt im Notfall niemand hin. Sinnvoll ist eine Mappe an einem Ort, den Ihre Vertrauensperson kennt, plus eine Kopie bei dieser Person und beim Hausarzt. Ein kleiner Hinweis im Portemonnaie, wo die Dokumente liegen, hat schon oft geholfen.

Kurz erklärt

Im Video erklärt

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Was eine Vorsorge Angehörigen an Entscheidungen abnimmt.

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Lieber persönlich fragen?

Wir beantworten Ihre Frage am Telefon – ehrlich, verständlich und ohne Fachjargon.

Wir sind da

Noch Fragen offen?

Rufen Sie uns an unter 040 25 41 51 61 – wir antworten ehrlich und ohne Fachjargon.

Häufige Fragen

Das fragen Angehörige oft

Darf mein Ehepartner automatisch für mich entscheiden?

Nein. Ohne Vorsorgevollmacht bestellt das Betreuungsgericht einen Betreuer – im Zweifel eine fremde Person. Deshalb ist die Vollmacht so wichtig.

Muss eine Patientenverfügung notariell sein?

Nein, Schriftform genügt. Wichtig ist, dass sie konkret ist: Allgemeine Formulierungen reichen nach der Rechtsprechung nicht aus.

Wie oft sollte ich die Dokumente aktualisieren?

Alle zwei bis drei Jahre erneut lesen, mit aktuellem Datum unterschreiben und nach größeren Diagnosen anpassen.

Im Trauerfall 24 h erreichbar040 25 41 51 61