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Büroarbeitsplatz bei Han & Sohn Bestattungen

Unsere Begleitung

Digitaler Nachlass

E-Mail-Konten, Abos und Profile laufen nach einem Todesfall oft jahrelang weiter. Wir helfen, das zu ordnen.

Warum das wichtig ist

Verträge, die niemand kündigt, laufen weiter und kosten Geld. Ein aktives Profil in einem sozialen Netzwerk kann Angehörige über Jahre unvorbereitet treffen, wenn es Geburtstagserinnerungen verschickt. Und ohne Zugang zum E-Mail-Konto lassen sich viele andere Konten nicht schließen, weil dort die Bestätigungslinks landen.

Rechtlich gilt: Der digitale Nachlass geht wie alles andere auf die Erben über. Der Bundesgerichtshof hat 2018 entschieden, dass Erben Zugang zu einem Nutzerkonto erhalten – ein Anbieter darf sich nicht mit Verweis auf den Datenschutz verweigern.

Erst einen Überblick verschaffen

Bevor Sie irgendetwas kündigen: Sammeln Sie, was vorhanden ist. Hinweise finden Sie in Kontoauszügen (wiederkehrende Abbuchungen), im Browser (gespeicherte Zugänge), im Passwortmanager und im E-Mail-Postfach.

  • E-Mail-Konten
  • Online-Banking, Depots, Zahlungsdienste
  • Abos: Streaming, Software, Zeitungen, Fitness, Cloud-Speicher
  • Soziale Netzwerke: Facebook, Instagram, WhatsApp, LinkedIn
  • Onlineshops und Marktplätze
  • Domains, Websites, Blogs
  • Fotos und Dokumente in Cloud-Speichern
  • Kundenkonten bei Versorgern und Mobilfunkanbietern

Wie Sie vorgehen

  1. Sterbeurkunde bereithalten. Die meisten Anbieter verlangen eine Kopie, teils zusätzlich einen Erbschein.
  2. Zuerst laufende Kosten stoppen. Abos und Verträge, die Geld kosten, zuerst.
  3. Dann Daten sichern. Fotos und Dokumente herunterladen, bevor Konten gelöscht werden – Löschung ist meist endgültig.
  4. Profile in sozialen Netzwerken klären. Facebook und Instagram bieten einen Gedenkzustand an, in dem das Profil bestehen bleibt, aber keine Erinnerungen mehr verschickt. Alternativ die vollständige Löschung.
  5. Zum Schluss das E-Mail-Konto. Es wird für die Bestätigungen der anderen Kündigungen gebraucht.

Was wir dabei tun

Wir übernehmen keine Passwörter und wir handeln nicht im Namen der Erben – das darf nur, wer dazu berechtigt ist. Aber wir stellen Ihnen die nötigen Sterbeurkunden bereit, geben Ihnen eine Checkliste mit Reihenfolge und Ansprechpartnern und sagen Ihnen, welche Anbieter welche Nachweise verlangen. Wenn Sie nicht weiterkommen, setzen wir uns mit Ihnen hin.

Vorsorge: heute schon regeln

Am einfachsten wird es, wenn zu Lebzeiten eine Liste existiert. Legen Sie eine Übersicht Ihrer Konten an, hinterlegen Sie die Zugangsdaten in einem Passwortmanager und bestimmen Sie eine Vertrauensperson mit einer Vollmacht über den Tod hinaus. Das gehört zur Bestattungsvorsorge genauso wie die Frage nach dem Grab. Mehr dazu unter Vorsorge im Krankheitsfall.

Fragen zu Digitaler Nachlass?

Rufen Sie an, wir gehen das in Ruhe mit Ihnen durch – rund um die Uhr erreichbar.

Wir sind da

Sprechen Sie mit uns

Ein Anruf genügt. Wir erklären Ihnen in Ruhe, was möglich ist und was es kostet.

Häufige Fragen

Das fragen Angehörige oft

Haben Erben Anspruch auf Zugang zum E-Mail-Konto?

Ja. Der Bundesgerichtshof hat 2018 entschieden, dass der digitale Nachlass auf die Erben übergeht und ein Anbieter den Zugang nicht verweigern darf.

Was ist ein Gedenkzustand bei Facebook?

Das Profil bleibt sichtbar, verschickt aber keine Geburtstagserinnerungen mehr und erscheint nicht in Vorschlägen. Freunde können weiter Beiträge hinterlassen.

Übernehmen Sie die Kündigungen für uns?

Wir dürfen nicht im Namen der Erben handeln, aber wir stellen Urkunden bereit, geben eine Checkliste mit Reihenfolge und Ansprechpartnern und helfen konkret weiter, wenn Sie feststecken.

Im Trauerfall 24 h erreichbar040 25 41 51 61