Ratgeber
Erben & vererben
Ein Überblick über das, was nach dem Abschied kommt – ohne Anspruch auf Rechtsberatung, aber mit den Punkten, die wir am häufigsten erklären müssen.
Wer erbt, wenn es kein Testament gibt?
Dann greift die gesetzliche Erbfolge. Sie ordnet die Verwandten in Ordnungen: Solange eine Ordnung vorhanden ist, erben die weiter entfernten nicht.
- Erste Ordnung: Kinder, Enkel, Urenkel
- Zweite Ordnung: Eltern und deren Kinder, also Geschwister und Nichten/Neffen
- Dritte Ordnung: Großeltern und deren Nachkommen
Der Ehepartner erbt daneben, und wie viel, hängt vom Güterstand ab. Bei der gesetzlichen Zugewinngemeinschaft – dem Normalfall ohne Ehevertrag – erhält der überlebende Partner neben Kindern in der Regel die Hälfte. Eingetragene Lebenspartner sind gleichgestellt. Unverheiratete Partner erben gesetzlich nichts, egal wie lange die Beziehung bestand.
Testament
Mit einem Testament weichen Sie von der gesetzlichen Erbfolge ab. Zwei Formen sind gültig:
- Eigenhändiges Testament: vollständig handschriftlich, mit Ort, Datum und Unterschrift. Ein am Computer geschriebenes und nur unterschriebenes Testament ist unwirksam.
- Notarielles Testament: beim Notar beurkundet. Kostet Gebühren, erspart den Erben aber häufig den Erbschein.
Ein handschriftliches Testament sollten Sie beim Nachlassgericht in amtliche Verwahrung geben. Sonst wird es im Todesfall vielleicht nicht gefunden – oder von jemandem gefunden, dem es nicht gefällt.
Berliner Testament
Ein gemeinschaftliches Testament von Ehepartnern, bei dem sich beide gegenseitig als Alleinerben einsetzen und die Kinder erst nach dem Tod des Letztlebenden erben. Verbreitet und praktisch, hat aber steuerliche Nachteile, weil Freibeträge einmal ungenutzt bleiben. Lassen Sie das durchrechnen.
Pflichtteil
Kinder, Ehepartner und unter Umständen Eltern lassen sich nicht vollständig ausschließen. Wer im Testament übergangen wird, hat Anspruch auf den Pflichtteil: die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, als Geldanspruch gegen die Erben. Der Anspruch muss aktiv geltend gemacht werden und verjährt in drei Jahren.
Erbschein: brauchen wir den?
Der Erbschein weist beim Nachlassgericht nach, wer Erbe ist. Banken und Grundbuchamt verlangen ihn häufig – aber nicht immer.
Nicht nötig ist er oft, wenn:
- eine Bankvollmacht über den Tod hinaus vorliegt. Das ist der einfachste Weg, Angehörigen Zugriff zu verschaffen. Legen Sie so eine Vollmacht zu Lebzeiten an.
- ein notarielles Testament existiert, das die Erbfolge klar ausweist.
Der Erbschein kostet Gebühren nach dem Nachlasswert und braucht Zeit. Beantragen Sie ihn nicht vorsorglich, sondern erst, wenn eine Stelle ihn tatsächlich verlangt.
Erbengemeinschaft
Erben mehrere Personen, entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft. Sie verwaltet den Nachlass gemeinsam, und wichtige Entscheidungen brauchen Einstimmigkeit. Genau daran zerbrechen Familien: Ein Erbe möchte das Haus verkaufen, ein anderer darin wohnen.
Wer das vermeiden will, sollte im Testament klare Regelungen treffen – zum Beispiel durch Teilungsanordnung, Vermächtnisse für einzelne Gegenstände oder die Bestimmung eines Testamentsvollstreckers.
Erbe ausschlagen
Sie erben nicht nur Vermögen, sondern auch Schulden. Wenn der Nachlass überschuldet ist, können Sie das Erbe ausschlagen – innerhalb von 6 Wochen ab Kenntnis vom Erbfall und der Berufung als Erbe, erklärt beim Nachlassgericht oder notariell.
Die Frist ist kurz. Wenn Sie unsicher sind, ob der Nachlass werthaltig ist, verschaffen Sie sich schnell einen Überblick und sprechen Sie mit einem Anwalt. Wichtig: Die Kosten der Bestattung müssen Sie unter Umständen trotzdem tragen, weil die Bestattungspflicht nicht am Erbe hängt, sondern am Verwandtschaftsverhältnis. Mehr dazu unter Was kostet eine Bestattung?
Erbschaftsteuer
Es gibt persönliche Freibeträge, die sich nach dem Verwandtschaftsgrad richten – für Ehepartner und Kinder sind sie hoch, für entferntere Verwandte und Nichtverwandte niedrig. Deshalb erben unverheiratete Partner nicht nur gesetzlich nichts, sondern zahlen auch am meisten, wenn sie testamentarisch bedacht werden.
Die Erbschaft muss dem Finanzamt innerhalb von 3 Monaten angezeigt werden. Bei Immobilien und größeren Vermögen lohnt sich Steuerberatung, oft schon zu Lebzeiten.
Was Sie zu Lebzeiten regeln können
- Ein Testament schreiben – handschriftlich oder notariell – und beim Nachlassgericht verwahren
- Eine Bankvollmacht über den Tod hinaus erteilen
- Eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung aufsetzen
- Den digitalen Nachlass ordnen und eine Vertrauensperson bestimmen
- Eine Bestattungsvorsorge abschließen, damit die Bestattung nicht aus dem Nachlass vorfinanziert werden muss
Diese fünf Dinge nehmen Angehörigen den größten Teil der Unsicherheit. Beim letzten Punkt helfen wir Ihnen gern weiter.
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Häufige Fragen
Das fragen Angehörige oft
Ist ein handschriftliches Testament gültig?
Ja, wenn es vollständig handschriftlich verfasst und mit Ort, Datum und Unterschrift versehen ist. Ein getipptes und nur unterschriebenes Testament ist unwirksam.
Brauchen wir immer einen Erbschein?
Nein. Häufig genügt eine Bankvollmacht über den Tod hinaus oder ein notarielles Testament. Beantragen Sie den Erbschein erst, wenn eine Stelle ihn wirklich verlangt.
Erbt mein unverheirateter Partner?
Gesetzlich nicht, unabhängig von der Dauer der Beziehung. Dafür braucht es ein Testament – und selbst dann ist der steuerliche Freibetrag niedrig.
Muss ich die Bestattung zahlen, wenn ich das Erbe ausschlage?
Möglicherweise ja. Die Bestattungspflicht hängt am Verwandtschaftsverhältnis, nicht am Erbe. Wenn Sie die Kosten nicht tragen können, prüfen wir mit Ihnen die Kostenübernahme durch das Sozialamt.
