Ratgeber
Was kostet eine Bestattung?
Die ehrliche Antwort lautet: Es hängt davon ab. Hier steht, wovon – damit Sie eine Rechnung lesen und vergleichen können.
Eine Rechnung besteht aus drei Teilen
Wer Angebote vergleicht, vergleicht oft Äpfel mit Birnen. Das liegt daran, dass in einer Bestattungsrechnung drei ganz unterschiedliche Dinge stecken:
- Unsere eigenen Leistungen: Beratung, Überführung, hygienische Versorgung, Abschiedsraum, Organisation, Behördengänge, Trauerrede, Begleitung am Tag der Feier.
- Fremdkosten, die wir für Sie auslegen: Krematorium, Reederei, Friedhofsgärtner, Blumen, Zeitungsanzeige, Druckerei. Diese Beträge geben wir eins zu eins weiter.
- Gebühren: Friedhofsgebühren, Standesamt, Sterbeurkunden. Sie sind festgelegt und von Friedhof zu Friedhof sehr unterschiedlich.
Nur der erste Block ist der eigentliche Preisvergleich zwischen Bestattungshäusern. Ein auffällig günstiges Angebot enthält häufig die Blöcke zwei und drei nicht.
Die einzelnen Posten
Bestatterleistungen
Sarg oder Urne, Überführung, Versorgung, Einkleiden, Abschiednahme, Organisation und Begleitung. Hier gibt es die größte Spanne, weil sich Sarg und Urne im Preis stark unterscheiden.
Friedhofsgebühren
In Hamburg oft der größte einzelne Posten, besonders bei einer Erdbestattung mit eigenem Wahlgrab. Sie umfassen das Nutzungsrecht am Grab, das Öffnen und Schließen der Grabstelle und die Nutzung der Kapelle. Ein Urnengrab liegt deutlich darunter, ein Rasengrab noch weiter.
Krematorium
Fällt bei allen Bestattungsarten außer Erdbestattung und Reerdigung an. Eine begleitete Einäscherung kostet etwas mehr.
Lebensfeier
Floristik, Musik, Redner, Nutzung der Halle. Der Rahmen bestimmt den Preis: eine stille Beisetzung im engsten Kreis ist deutlich günstiger als eine Feier mit vollem Haus, Live-Musik und großem Blumenschmuck.
Grabmal und Grabpflege
Kommt erst nach der Beisetzung, gehört aber in die Rechnung, wenn Sie planen. Ein Grabstein ist ein eigener Kostenblock, ebenso die Pflege über die Ruhezeit hinweg. Pflegefreie Grabformen sparen hier viel.
Trauerdruck und Anzeige
Eine Traueranzeige in einer Tageszeitung kann überraschend teuer werden, weil sich der Preis nach Größe und Auflage richtet. Karten und Danksagungen sind vergleichsweise günstig.
Welche Bestattungsart kostet wie viel?
Ohne konkrete Wünsche lässt sich keine seriöse Zahl nennen. Was sich aber sagen lässt, ist die Rangfolge:
| Bestattungsart | Tendenz | Warum |
|---|---|---|
| Anonyme Bestattung | Am günstigsten | Kein Grabmal, keine Pflege, keine Beisetzungsfeier |
| Seebestattung | Günstig | Keine Friedhofsgebühren, kein Grabmal; Reedereikosten kommen dazu |
| Urnenbestattung | Mittel | Kleinere Grabstelle, niedrigere Gebühren als beim Erdgrab |
| Waldbestattung | Mittel | Baumplatz statt Grabstelle, keine Pflege, keine Grabsteinkosten |
| Erdbestattung | Höher | Größere Grabstelle, höhere Gebühren, Sarg und Grabmal |
| Diamantbestattung | Am höchsten | Herstellung im Ausland zusätzlich zur regulären Beisetzung |
Wo sich sinnvoll sparen lässt
- Grabform: Der größte Hebel. Ein pflegefreies Rasengrab statt eines Wahlgrabs spart Gebühren, Grabmal und Pflege über Jahrzehnte.
- Sarg bei einer Einäscherung: Ein schlichteres Modell genügt, weil er nur für Abschiednahme und Feier gebraucht wird.
- Traueranzeige: Eine kleinere Anzeige oder eine kostenfreie Gedenkseite statt einer großen Schaltung.
- Floristik: Weniger, aber Passendes. Blumen aus dem eigenen Garten sind oft schöner als ein großes gekauftes Gebinde.
Wo wir nicht zum Sparen raten: bei der Abschiednahme. Der Moment, in dem Sie sich verabschieden können, lässt sich nicht nachholen.
Wer muss die Bestattung bezahlen?
Kostenpflichtig sind zunächst die Erben. Reicht der Nachlass nicht aus, greift die Unterhaltspflicht: Ehepartner, Kinder, Eltern. Wer selbst nicht zahlen kann, sollte prüfen, ob das Sozialamt einspringt.
Bestattungskostenübernahme durch das Sozialamt
Nach § 74 SGB XII übernimmt der Sozialhilfeträger die erforderlichen Kosten einer Bestattung, wenn dem Verpflichteten die Übernahme nicht zugemutet werden kann. Wichtig: Der Antrag sollte vor der Beauftragung gestellt werden. Übernommen wird eine einfache, würdige Bestattung – nicht jeder Wunsch. Wir kennen den Weg und helfen beim Antrag.
Sterbegeld
Das gesetzliche Sterbegeld der Krankenkassen wurde 2004 abgeschafft. Ansprüche können aber bestehen aus Berufsgenossenschaft (bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit), aus einem Beamtenverhältnis, aus Tarifverträgen oder aus einer privaten Sterbegeldversicherung. Wir prüfen das mit Ihnen.
So lesen Sie unser Angebot
Sie erhalten von uns eine schriftliche Aufstellung, in der die drei Blöcke getrennt ausgewiesen sind. Jeder Posten steht einzeln, Fremdkosten sind als solche gekennzeichnet. Wenn etwas unklar ist, fragen Sie nach – Sie sollen wissen, wofür Sie bezahlen. Wenn Sie im Voraus planen möchten, ist eine Bestattungsvorsorge der Weg, die Summe verbindlich festzuhalten.
Wir beantworten Ihre Frage am Telefon – ehrlich, verständlich und ohne Fachjargon.
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Rufen Sie uns an unter 040 25 41 51 61 – wir antworten ehrlich und ohne Fachjargon.
Häufige Fragen
Das fragen Angehörige oft
Warum nennen Sie keine Festpreise?
Weil ein großer Teil der Kosten nicht von uns kommt, sondern von Friedhof, Krematorium und Reederei und weil diese Gebühren in Hamburg je nach Friedhof erheblich schwanken. Eine seriöse Zahl gibt es erst, wenn Ihre Wünsche feststehen. Die bekommen Sie dann schriftlich.
Zahlt das Sozialamt die Bestattung?
Unter Umständen ja, nach § 74 SGB XII. Der Antrag sollte vor der Beauftragung gestellt werden, übernommen wird eine einfache, würdige Bestattung. Wir helfen beim Antrag.
Gibt es noch Sterbegeld von der Krankenkasse?
Nein, das wurde 2004 abgeschafft. Ansprüche können aber aus Berufsgenossenschaft, Beamtenverhältnis, Tarifvertrag oder privater Versicherung bestehen.
Welche Bestattungsart ist am günstigsten?
Die anonyme Bestattung, weil Grabmal, Pflege und Beisetzungsfeier entfallen. Ein guter Kompromiss ist oft ein halbanonymes Rasengrab mit Namensplatte.
