VideoWas Sie in der Vorsorge regeln können
Von der Bestattungsart bis zur Musik: Welche Punkte in eine Vorsorge gehören.
Heute entscheiden, morgen entlasten
Legen Sie in Ruhe fest, wie Ihr Abschied aussehen soll. Ihre Angehörigen müssen später nicht raten und nichts vorfinanzieren.

Warum vorsorgen
Angehörige stehen im Trauerfall vor vielen Fragen: Erde oder See? Welche Musik? Wer soll benachrichtigt werden? Wer vorsorgt, nimmt seiner Familie genau diese Last ab und sorgt dafür, dass der eigene Abschied so aussieht, wie er gedacht war.
Eine Vorsorge bei uns besteht aus zwei Teilen: der Bestattungsverfügung, in der Ihre Wünsche festgehalten werden, und der finanziellen Absicherung, mit der das Geld dafür sicher hinterlegt wird.
Was Sie festlegen können
So detailliert oder so knapp, wie Sie möchten. Nichts davon ist in Stein gemeißelt – Sie können jederzeit etwas ändern.
Erd-, Urnen-, See- oder Waldbestattung, der Friedhof und die Grabform.
Musik, Redner, Blumen, ob kirchlich oder frei, wer sprechen soll.
Material, Farbe, Motiv und die Kleidung, in der Sie bestattet werden möchten.
Namen und Kontakte der Menschen, die Bescheid bekommen sollen.
Ob eine Anzeige erscheinen soll, welcher Text und welches Motiv.
Ob und wie das Grab gepflegt werden soll oder ob es pflegefrei sein soll.
So läuft es ab
In einem unserer Büros in Poppenbüttel und Eilbek oder bei Ihnen zu Hause.
Wir gehen alle Punkte durch und halten fest, was Ihnen wichtig ist.
Sie erhalten eine verbindliche Aufstellung aller Leistungen.
Der Betrag kann bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand hinterlegt werden.
Kurz erklärt
VideoVon der Bestattungsart bis zur Musik: Welche Punkte in eine Vorsorge gehören.
VideoWas eine Vorsorge Angehörigen an Entscheidungen abnimmt.
Das Geld für Ihre Vorsorge liegt nicht bei uns, sondern bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG. Es ist damit vollständig von unserem Betriebsvermögen getrennt und auch dann sicher, wenn unserem Betrieb etwas passieren würde. Angelegt wird es insolvenzsicher und mündelsicher.
Ein hinterlegter Vorsorgebetrag in angemessener Höhe zählt in der Regel als Schonvermögen. Er wird also nicht angerechnet, wenn Sie Sozialleistungen oder Leistungen zur Pflege beziehen. Damit bleibt Ihre Bestattung finanziert, auch wenn das übrige Vermögen aufgebraucht ist.
Zur Vorsorge gehören auch Vollmachten, eine Patientenverfügung und die Frage, wer für Sie entscheidet, wenn Sie es nicht mehr können. Wir haben das im Ratgeber Vorsorge im Krankheitsfall zusammengefasst. Auch der digitale Nachlass gehört heute dazu.
Weiterlesen
Treuhand, Sterbegeldversicherung oder Sparbuch im Vergleich.
Mehr erfahren
Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung.
Mehr erfahren
Testament, Erbschein, Erbfolge und alle Fristen verständlich erklärt.
Mehr erfahrenTermin vereinbaren
Ein Vorsorgegespräch dauert etwa eine Stunde und kostet Sie nichts. Wir kommen auf Wunsch auch zu Ihnen nach Hause.
Häufige Fragen
Nichts. Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich, in unserem Büro oder bei Ihnen zu Hause.
Ja. Der Betrag wird bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG hinterlegt und ist vollständig von unserem Betriebsvermögen getrennt. Die Anlage erfolgt insolvenz- und mündelsicher.
Eine Vorsorge in angemessener Höhe gilt in der Regel als Schonvermögen und wird nicht angerechnet. Wir sagen Ihnen im Gespräch, welche Höhe als angemessen gilt.
Jederzeit. Melden Sie sich einfach, dann setzen wir uns zusammen und passen die Verfügung an.