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Ruhiger Wartebereich für Vorsorgegespräche bei Han & Sohn

Heute entscheiden, morgen entlasten

Bestattungsvorsorge

Legen Sie in Ruhe fest, wie Ihr Abschied aussehen soll. Ihre Angehörigen müssen später nicht raten und nichts vorfinanzieren.

Was Sie festlegen können

Ihre Wünsche, schriftlich festgehalten

So detailliert oder so knapp, wie Sie möchten. Nichts davon ist in Stein gemeißelt – Sie können jederzeit etwas ändern.

Bestattungsart und Ort

Erd-, Urnen-, See- oder Waldbestattung, der Friedhof und die Grabform.

Ablauf der Lebensfeier

Musik, Redner, Blumen, ob kirchlich oder frei, wer sprechen soll.

Sarg, Urne und Kleidung

Material, Farbe, Motiv und die Kleidung, in der Sie bestattet werden möchten.

Wer benachrichtigt wird

Namen und Kontakte der Menschen, die Bescheid bekommen sollen.

Trauerdruck und Anzeige

Ob eine Anzeige erscheinen soll, welcher Text und welches Motiv.

Grabpflege

Ob und wie das Grab gepflegt werden soll oder ob es pflegefrei sein soll.

So läuft es ab

Vier Schritte zur Vorsorge

Termin vereinbaren

In einem unserer Büros in Poppenbüttel und Eilbek oder bei Ihnen zu Hause.

Wünsche besprechen

Wir gehen alle Punkte durch und halten fest, was Ihnen wichtig ist.

Kosten festhalten

Sie erhalten eine verbindliche Aufstellung aller Leistungen.

Absicherung abschließen

Der Betrag kann bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand hinterlegt werden.

Kurz erklärt

Christian & Björn erklären die Vorsorge

Beratungsgespräch zur BestattungsvorsorgeVideo

Was Sie in der Vorsorge regeln können

Von der Bestattungsart bis zur Musik: Welche Punkte in eine Vorsorge gehören.

Persönliches Beratungsgespräch bei Han & SohnVideo

Warum sich Vorausplanen lohnt

Was eine Vorsorge Angehörigen an Entscheidungen abnimmt.

Warum die Treuhand wichtig ist

Das Geld für Ihre Vorsorge liegt nicht bei uns, sondern bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG. Es ist damit vollständig von unserem Betriebsvermögen getrennt und auch dann sicher, wenn unserem Betrieb etwas passieren würde. Angelegt wird es insolvenzsicher und mündelsicher.

Vorsorge und Sozialhilfe

Ein hinterlegter Vorsorgebetrag in angemessener Höhe zählt in der Regel als Schonvermögen. Er wird also nicht angerechnet, wenn Sie Sozialleistungen oder Leistungen zur Pflege beziehen. Damit bleibt Ihre Bestattung finanziert, auch wenn das übrige Vermögen aufgebraucht ist.

Vorsorge ist mehr als Bestattung

Zur Vorsorge gehören auch Vollmachten, eine Patientenverfügung und die Frage, wer für Sie entscheidet, wenn Sie es nicht mehr können. Wir haben das im Ratgeber Vorsorge im Krankheitsfall zusammengefasst. Auch der digitale Nachlass gehört heute dazu.

Termin vereinbaren

Vorsorge in Ruhe besprechen

Ein Vorsorgegespräch dauert etwa eine Stunde und kostet Sie nichts. Wir kommen auf Wunsch auch zu Ihnen nach Hause.

Häufige Fragen

Das fragen Angehörige oft

Was kostet ein Vorsorgegespräch?

Nichts. Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich, in unserem Büro oder bei Ihnen zu Hause.

Ist mein Geld bei der Treuhand sicher?

Ja. Der Betrag wird bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG hinterlegt und ist vollständig von unserem Betriebsvermögen getrennt. Die Anlage erfolgt insolvenz- und mündelsicher.

Wird die Vorsorge auf Sozialleistungen angerechnet?

Eine Vorsorge in angemessener Höhe gilt in der Regel als Schonvermögen und wird nicht angerechnet. Wir sagen Ihnen im Gespräch, welche Höhe als angemessen gilt.

Kann ich meine Wünsche später noch ändern?

Jederzeit. Melden Sie sich einfach, dann setzen wir uns zusammen und passen die Verfügung an.

Im Trauerfall 24 h erreichbar040 25 41 51 61