Was tun im Trauerfall

Was tun im Trauerfall

Wenn ein lieber Angehöriger verstirbt, stehen einige Entscheidungen und Maßnahmen an, die die Trauer oft zusätzlich belasten.

Organisatorisches sowie die Erledigung von vielen Formalitäten nimmt Ihnen das Team von Han & Sohn Bestattungen wunschgemäß ab. Auf diese Weise verschaffen wir Ihnen wertvolle Zeit, die Sie zum Abschiednehmen im Kreise der Familie nutzen können.

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Der Bereitschaftsdienst vom Beerdigungsinstitut Han & Sohn steht Ihnen im Trauerfall rund um die Uhr im gesamten Hamburger Raum unter der Rufnummer 040 – 25 41 51 61 zur Verfügung.

Die wichtigste Grundlage für alle weiteren Schritte stellt die ärztliche Todesbescheinigung dar. Sofern der Tod in einem Krankenhaus, in einem Alten- oder Pflegeheim eintritt, kümmert sich die jeweilige Verwaltung um die Bestellung des Arztes. In der häuslichen Umgebung sind hingegen die Angehörigen gefordert: Informieren Sie umgehend den Hausarzt oder wenden Sie sich an den ärztlichen Bereitschaftsdienst (bundesweit erreichbar unter der einheitlichen Telefonnummer 116 117). Der Arzt stellt den Totenschein aus. Wir besprechen in Ruhe mit Ihnen das weitere Vorgehen. Bitte halten Sie die nachfolgenden Dokumente wenn möglich zu unserem Gespräch bereit. Gern helfen wir Ihnen, falls diese nicht vorliegen:

  • bei ledigen Personen: Geburtsurkunde
  • bei verheirateten Personen: Stammbuch, Heiratsurkunde oder Familienregisterauszug
  • bei geschiedenen Personen: Heiratsurkunde und Scheidungsurteil oder Heiratsurkunde mit Scheidungsvermerk
  • bei verwitweten Personen: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
  • Mitgliedskarte der Krankenkasse
  • bei Rentnern: Rentenanpassungsbescheid und eventuell andere Versorgungsmitteilungen
  • Policen von Lebens- und Sterbegeldversicherungen

Falls der Verstorbene schon zu Lebzeiten einen Bestattungsvorsorgevertrag abgeschlossen hat, wird dieses Dokument ebenfalls benötigt – wie auch ein eventuell vorhandener Grabvertrag. Alle weiteren Schritte klären wir dann im persönlichen Gespräch.

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