Testament & Erbrecht
Ein frühzeitig aufgesetztes Testament schafft Klarheit und beugt möglichem Streit unter den Hinterbliebenen vor.
Ohne Testament richtet sich die Erbfolge nach den gesetzlichen Vorgaben: Neben dem Ehepartner haben danach an erster Stelle die „Erben erster Ordnung“ Anspruch auf einen Nachlass (also die eigenen Kinder und Kindeskinder), darauf folgen weitere Angehörige (wie zum Beispiel Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen). Davon abweichende Vorstellungen können nur über ein eigenhändig verfasstes Testament verwirklicht werden – das im Übrigen bei Bedarf jederzeit abgeändert werden kann.
Das Testament muss handschriftlich geschrieben und mit vollem Namenszug sowie mit Datum versehen werden. Eine rechtliche Beratung zu diesen Themen ist empfehlenswert, um Missverständnisse und Fehlinterpretationen zu vermeiden.
Bitte beachten Sie:
In allen Fragen rund um das Erbrecht empfehlen wir zwecks Beratung die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt oder Notar. Die Beratung zur Gestaltung von Testamenten stellt grundsätzlich eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar. Wir stellen aus diesem Grund ausdrücklich klar, dass diese Informationen lediglich weitergehende Beratungsmöglichkeiten aufzeigen sollen. Es handelt sich jedenfalls nicht um eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und somit nicht um eine Rechtsberatung.